Dezernat 49.2 - Schulsport > Fortbildung > regionale Angebote 2007
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Ansprechpartner für die Fort- und Weiterbildung Sport bei der Bezirksregierung Arnsberg
Ansprechpartner für die Fort- und Weiterbildung Sport: Regionalbeauftragte für die landesweiten Schwerpunkte
Ansprechpartner für die Fort- und Weiterbildung Sport in den Kreisen und Städten
Die für den Lehrgang ausgewählten Lehrkräfte werden über das Schulamt bzw. über die Schulleitung zur Teilnahme aufgefordert. Liegen mehrere Meldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Beteiligung von Vertretern der Schulaufsicht, der Beauftragten für den Schulsport und der Personalräte getroffen. Werden die Teilnehmerplätze von den Schulämtern nicht ausgeschöpft, so werden die Ersatzteilnehmerinnen und -teilnehmer der Sek I und II ergänzend eingeladen. Die Zusendung der Einladungen auf dem Dienstweg wird in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn veranlasst. Bei Nichtberücksichtigung einer Meldung erfolgt keine besondere Benachrichtigung.
Fahrtkosten und Unfallschutz werden nach den einschlägigen Bestimmungen für die entsprechenden Lehrkräfte gewährt. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass Einladungen an andere Interessenten nur mit Zustimmung der Bezirksregierung weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich gelten die Ausschreibungen für die Primarstufe und Sekundarstufe I auch für die Sonderschulen.
Die Lehrgänge enden in der Regel um 16.00 Uhr, wenn nicht andere Zeiten mit den Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen werden.
Bei unentschuldigtem Fehlen müssen die Unterbringungskosten zu 100 % von den fehlenden Lehrerinnen und Lehrern übernommen werden.
Meldungen zu den Lehrgängen 24 a / b "Schneesport - Lehrgang", Kaltenbach und 4.3 "Neue Aspekte zur Planung und Durchführung von Schulskikursen", Zell bis zum 21.12.2006 auf dem Dienstweg im Dezernat 49.2 bitte nur auf den in der jeweiligen Ausschreibung vorgegebenen Formularen.
Für alle übrigen Lehrgänge, die in der Zeit vom 01.01.2007 bis 08.08.2007 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:
Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an die Schulleitung: sofot. Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die Bezirksregierung, Dezernat 49.2: 20.02.2007. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten!
Für alle Lehrgänge, die in der Zeit vom 09.08.2007 bis 23.12.2007 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:
Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an die Schulleitung: 05.05.2007. Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die Bezirksregierung,
Dezernat 49.2 : 19.05.2007. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten.
Die Meldungen erfolgen gemäß Formblatt auf dem Dienstweg. Schulleitung, Schulaufsicht und Beauftragte für den Schulsport werden um Stellungnahme gebeten. Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Bei Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Schulämter werdengebeten die Meldungen getrennt nach Lehrgängen der Bezirksregierung, Dezernat 49.2, fristgerecht vorzulegen. Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitte ich aufgrund des § 72 LPVG die Personalräte zu beteiligen.
Lehrkräfte an Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegschulen und Berufskollegs:
Die Meldungen sind gemäß Formblatt auf dem Dienstweg mit Stellungnahme der Schulleitung und der Beauftragten für den Schulsport vorzulegen. Bei Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt unter Beteiligung der Beauftragten für den Schulsport, Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht und des Bezirkspersonalrat.
Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Bitte nur die Lehrkräfte melden, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen unter Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln den Tagungsort rechtzeitig erreichen können. Bei Veranstaltungen mit Beginn am Nachmittag muss ihnen außerdem ausreichend Zeit gewährt werden, ein Mittagessen einzunehmen.
Die Lehrgänge enden in der Regel gegen 16.00 Uhr.
Die Fahrtkosten werden nach Antrag auf dem Dienstweg nach dem preisgünstigsten Tarif öffentlicher Verkehrsmittel der zweiten Klasse erstattet, wenn Dienst- oder Wohnort nicht mit dem Tagungsort identisch ist.
Die Reisekostenanträge sind unter Benutzung des für die Lehrgänge entwickelten Reisekostenformulars bis spätestens in einem halben Jahr nach Beendigung des Lehrgangs an das Dezernat 49.2 (Sport) zu richten. Für Lehrgänge des 2. Halbjahres bitte ich die Reisekostenanträge möglichst umgehend zu stellen. Die Einladungsverfügung ist als Kopie mit einzureichen.
Aus zwingenden Einsparungsgründen bitte ich nachdrücklich um die Bildung von Fahrgemeinschaften (siehe Zusatz Anmeldeformular).
5. Fortbildungsmaßnahmen im lokalen Bereich
Auskünfte über die in den Städten und Kreisen angebotenen lokalen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durch die Schulämter bzw. durch die jeweils zuständigen Beauftragten für den Schulsport erteilt.
Zum Seitenanfang Erstellt am:
31.03.2007, F. Pradel
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