Dezernat 49.2 - Schulsport > Fortbildung > regionale Angebote 2005
Fortbildungslehrgänge für den Schulsport - Vorwort
Chronologische Übersicht 2005
Lehrgänge zur Stärkung des Schulsports
Lehrgänge zur Sicherheitsförderung und Gesundheitsförderung im Schulsport
Lehrgänge zum Ausbau des Kompensatorischen Sports in der Schule
Lehrgänge zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportvereinen
Lehrgänge zur Qualitätsentwicklung im Schulsport; nur für einen festen Teilnehmerkreis
Organisatorisches
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Ansprechpartner für die Fort- und Weiterbildung Sport bei der Bezirksregierung Arnsberg
Ansprechpartner für die Fort- und Weiterbildung Sport: Regionalbeauftragte für die landesweiten Schwerpunkte
Ansprechpartner für die Fort- und Weiterbildung Sport in den Kreisen und Städten
Die BfS in der Bezirksregierung Arnsberg
Struktureller Rahmen für Bewegung, Spiel und Sport in der Schule
Die Lehrerfort- und Weiterbildung Sport gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Schulsportentwicklung in NRW und ist eine wesentliche Maßnahme zur fachbezogenen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Die Planungsgrundlagen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind die Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport, die Konzeption der Sicherheitsförderung und die landesweit verbindlichen Schwerpunkte der Schulsportentwicklung (RdErl. MSWKS 23.07.2004).
Es gilt nachhaltig die Position des Schulsports zu stärken, indem zum einen die fachimmanenten Lernziele und Qualitäten in Bezug zu den allgemeinen Bildungszielen verdeutlicht werden und zum anderen die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Entwicklungsförderung der Schülerinnen und Schüler herausgestellt wird.
Insbesondere bilden die unterrichtlichen Lehrerfahrungen und die Integration der individuellen Konzeptionsvorschläge einen Ausgangspunkt der Fortbildungsangebote. Die Bewegung, Spiel- und Sportkultur dem einzelnen Schüler mit seinen spezifischen Möglichkeiten zu erschließen, stellt eine anspruchsvolle pädagogische Herausforderung dar, deren Bewältigung zur deutlichen Qualitätsverbesserung führen kann.
Die Schulsportentwicklung benötigt die entsprechenden Impulse durch die Fortbildungsmöglichkeiten und im Gegenzug aber auch die entsprechende Standort bezogene Beratung und Fortbildung (RdErl. MSJK 27.04.2004).
Ein Instrument der Fortbildung sind für die jeweiligen Fragestellungen anzufordernde Abrufteams, die bei Bedarf auf lokaler Ebene Angebote realisieren können. Zur Umsetzung stehen die örtlichen Beauftragten für den Schulsport als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Entwicklung der Facetten der Sicherheits- und Gesundheitsförderung für den Schulalltag zu entfalten, kommt den verantwortlichen Beauftragten in den jeweiligen Schulamtsbezirken auf lokaler Ebene zu. Sie stehen mit Fortbildungen und schulprogrammatischen Beratungen den interessierten Schulen zur Verfügung.
Die regionalen und lokalen bzw. schulischen Fortbildungsthemen stehen in direktem Bezug zu den landesweiten Schwerpunkten der Schulsportentwicklung:
In den Schulamtsbezirken stehen zu den Schwerpunkten fachkundige Beauftragte für Beratungs- und Fortbildungsangebote zur Verfügung
Regional-zentrale Maßnahmen der Fortbildung wenden sich in erster Linie an Multiplikatoren (z. B. BfS , Fachberater Sport, Fachleiter Sport, Schulleiter, Schulaufsichtsbeamte mit der Generale Sport) oder beziehen sich auf Themen, die lediglich eine geringe Anzahl von Schulen bzw. Lehrkräften betreffen und Pilotcharakter haben.
Die Fortbildungsveranstaltungen der Primar- und Sekundarstufe I wenden sich, sofern es nicht explizit ausgewiesen wird, auch an die Lehrerinnen und Lehrer der Sonderschulen. Die regionalen Lehrgänge werden von Beauftragten für den Schulsport der Bezirksregierung geleitet, teilweise auch in Zusammenarbeit mit weiteren Fortbildungsträgern. Ergänzend zu den nachstehend aufgeführten regionalen Fortbildungslehrgängen werden in den Städten und Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg zahlreiche lokale Fortbildungsmaßnahmen durch die BfS angeboten. Einzelheiten hierzu sind bei den Schulämtern und den zuständigen Beauftragten für den Schulsport zu erfragen bzw. den bekannten Veröffentlichungsmedien zu entnehmen.
Grundsätzlich sind alle Beauftragten für jegliche Sportfortbildung ansprechbar. Gleiches gilt für den Bereich der Beratung, der im Rahmen der schuleigenen Lehrpläne, Schulprogrammarbeit und Weiterentwicklung des individuellen Schulsportprofils notwendig erscheint.
Der Schulsport hat für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen und für die Entwicklung des Sports in der Gesellschaft zentrale Bedeutung.
Eine der unverzichtbaren Aufgaben des Schulsports besteht darin, Kinder und Jugendliche für die Teilhabe an der außerschulischen Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur zu befähigen und Sport zu einer guten Lebensgewohnheit werden zu lassen.
Die in diesem Abschnitt angebotenen Fortbildungslehrgänge sollen Lehrkräfte qualifizieren, den Sportunterricht in seinen verschiedenen Erscheinungsformen durchzuführen und weiter zu entwickeln.
| 3.1 | Sport an Berufskolleg | 19.09. - 21.09.05 |
Fortbildungslehrgänge in Kooperation mit weiteren Trägern
| 3.2 | Klettern in der Schule an Turngeräten und an künstlichen Kletterwänden | 28.02. - 02.03.05 |
| 3.3 | Wandern - neu entdeckt | 20.05. - 24.05.05 |
| 3.4 | Freizeitsportarten und Naturerlebnis als Grundlage für Planungen von Schullandheimaufenthalten | 22.06. - 24.06.05 |
| 3.5 | Vorbereitung auf einen Schullandheimaufenthalt mit dem Schwerpunkt Hochgebirgswandern | 14.08. - 20.08.05 |
Die Förderung der Gesundheit durch Bewegung, Spiel und Sport gehört zu den herausragenden pädagogischen Aufgaben des Schulsports und zu den zentralen Schwerpunkten der Fachpolitik für den Schulsport. Ein wesentlicher Teilaspekt der gesundheitsorientierten Aufgabenstellung des Schulsports ist der Bereich der Sicherheitsförderung, insbesondere die Sicherheitserziehung und Unfallverhütung im Schulsport.
Diese Fortbildungsangebote schließen mit einem Zertifikat zur Kompetenzerweiterung entsprechend den Vorgaben des Sicherheitserlasses ab.
| 4.1 | Bewegen im Wasser - Schwimmen | 19.04. - 22.04.05 |
Fortbildungslehrgänge in Kooperation mit weiteren Trägern
| 4.2 A / B |
Erwerb und Nachweis der fachlichen Voraussetzungen zur Begleitung bzw. Leitung von Schulskifahrten A Ski alpin B Snowboard Kaltenbach |
18.03. - 26.03.05 |
| 4.3 | Neue Aspekte zur Planung und Durchführung von Schulskikursen Ski alpin Pfunds | 18.03. - 26.03.05 |
| 4.4 | Sportklettern an natürlichen Felsen unter dem Aspekt des Umwelt- und Naturschutzes Ardeche | 19.03. - 25.03.05 |
| 4.5 | Kanu fahren mit den Schwerpunkten Sicherheits- und Gesundheitsförderung, Naturschutz (Grundkurs) | 15.08. - 19.08.05 |
| 4.6 | Erwerb der Rettungsabzeichen der DLRG Bronze / Silber gemeins. Lehrgang Arnsberg / Münster | 20.09. - 23.09.05 |
| 4.7 | Berufsschulsport unter gesundheitsfördernden und bildungsgangspezifischen Aspekten GUVV | 20.09. - 21.09.05 |
| 4.8 | Kanu fahren mit den Schwerpunkten Sicherheits- und Gesundheitsförderung, Naturschutz (Aufbaukurs) | 30.09. - 03.10.05 |
| 4.9 | Wahrnehmen und Entscheiden in Sportspielen GUVV | 02.11. - 03.11.05 |
Unter der Bezeichnung "Kompensatorischer Sport in der Schule" werden verschiedene spezielle gesundheitsfördernde Maßnahmen des Schulsports für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Leistungsschwächen und motorischen Defiziten zusammengefasst. Nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) und des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung (MSWF) vom 31.05.02 (BASS 20-22 Nr. 11) können spezielle gesundheitsfördernde (kompensatorische) Maßnahmen Bestandteil einer jeden Sportstunde sein. Sie können als zusätzliche unterrichtliche Veranstaltung zum obligatorischen Sportunterricht (als "Sportförderunterricht") oder als freiwillige Angebote im außerunterrichtlichen Schulsport (z. B. "Förder- und Fitnessgruppen") durchgeführt werden. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder (MSJK) vom 12.02.03 (BASS 12-63 Nr. 4) gehört die kompensatorische Bewegungsförderung auch zum Angebot offener Ganztagsgrundschulen (OGGS).
| 5.1 | Sportfreizeit mit körperbehinderten Schülerinnen und Schülern | 15.02. - 16.02.05 |
| 5.2 | Sportförderunterricht Aufbaulehrgang | 12.09. - 16.09.05 |
| Prüfung | 24.10. - 27.10.05 |
Im Einklang mit den pädagogischen Grundlagen des Schulsports und den fächerübergreifenden Leitvorstellungen von der Öffnung der Schule zum Schulumfeld sowie dem Ausbau schulischer Ganztagsangebote haben sich vielfältige Formen der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen entwickelt. Sportverbände und Sportvereine erhalten dadurch vielfältige Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Gestaltung des sportlichen Schullebens.
Fortbildungslehrgänge in Kooperation mit weiteren Trägern
| 6.1 | Spielen in und mit Regelstrukturen am Beispiel Volleyball in der Sekundarstufe I (Münster) | 09.03. - 11.03.05 |
| 6.2 | Turnen das vielseitige Angebot im Schulsport | 15.03. - 16.03.05 |
| 6.3 | Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik in der Sekundarstufe (Münster) | 26.04. - 28.04.05 |
| 6.4 | Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik in der Primar- und Orientierungsstufe | 23.05. - 25.05.05 |
| 6.5 | Entwickeln und Erproben von Unterrichtsvorhaben für das Torschussspiel Fußball in der Primar- bis Orientierungsstufe | 30.05. - 01.06.05 |
| 6.6 | Entwickeln und Erproben von Unterrichtsvorhaben für das Torschussspiel Fußball in den Sekundarstufen (Detmold) | 19.09. - 21.09.05 |
| 6.7 | Handball in der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung verschiedener pädagogischer Perspektiven (Münster) | 24.10. - 26.10.05 |
| 6.8 | Badminton für Fortgeschrittene | 09.11. - 11.11.05 |
Die Qualitätsentwicklung im Schulsport steht in einer engen Wechselbeziehung zwischen allgemeiner und schulischer Qualitätsentwicklung. Im Kern geht es um die Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung sowohl im Prozess, als auch im Ergebnis des Sportunterrichts und des außerunterrichtlichen Schulsports sowie um einen verstärkten Beitrag des Schulsports zur Qualitätssicherung bzw. -verbesserung der pädagogischen Arbeit der Schulen.
Nur für Multiplikatoren - fester Teilnehmerkreis
| 7.1 | Lehrgang BfS Sicherheitsförderung Primarstufe |
15.02. - 16.02.05 |
| 7.2 | Lehrgang BfS Kompensatorischer Sport |
22.02. - 23.02.05 |
| 7.3 | Lehrgang BfS Sicherheitsförderung Sekundarstufe |
01.03. - 02.03.05 |
| 7.2 | Lehrgang BfS Kompensatorischer Sport |
08.06.05 |
| 7.4 | Lehrgang BfS Kommunikationsgestaltung im Sportunterricht A/D/M |
28.09. - 29.09.05 |
| 7.1 | Lehrgang BfS Sicherheitsförderung Primarstufe |
26.10.05 |
| 7.3 | Lehrgang BfS Sicherheitsförderung Sekundarstufe |
09.11.05 |
| - | Leisten und Leistung im Sportunterricht der Sekundarstufe I | |
| - | Sport als Grund- und Leistungskurs in der gymnasialen Oberstufe | |
| - | Qualifizierung von Beauftragten für den Schulsport |
Die für den Lehrgang ausgewählten Lehrkräfte werden über das Schulamt bzw. über die Schulleitung zur Teilnahme aufgefordert. Liegen mehrere Meldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Beteiligung von Vertretern der Schulaufsicht, der BfS und der Personalräte getroffen. Werden die Teilnehmerplätze von den Schulämtern nicht ausgeschöpft, so werden die Ersatzteilnehmerinnen und -teilnehmer der Sek I und II ergänzend eingeladen. Die Zusendung der Einladungen auf dem Dienstweg wird in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn veranlasst. Bei Nichtberücksichtigung einer Meldung erfolgt keine besondere Benachrichtigung.
Fahrtkosten und Unfallschutz werden nach den einschlägigen Bestimmungen für die entsprechenden Lehrkräfte gewährt. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass Einladungen an andere Interessenten nur mit Zustimmung der Bezirksregierung weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich gelten die Ausschreibungen für die Primarstufe und Sekundarstufe I auch für die Sonderschulen.
Die Lehrgänge enden in der Regel um 16.00 Uhr, wenn nicht andere Zeiten mit den Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen werden.
Bei unentschuldigtem Fehlen müssen die Unterbringungskosten zu 100 % von den fehlenden Lehrerinnen und Lehrern übernommen werden.
Meldungen zu den Lehrgängen 4.2 A / B „Schneesport - Lehrgang“, Kaltenbach und 4.3 „Neue Aspekte zur Planung und Durchführung von Schulskikursen“, Pfunds bis zum 15.12.2004 auf dem Dienstweg im Dezernat 49.2 bitte nur auf den vorgegebenen Formularen.
Für alle übrigen Lehrgänge, die in der Zeit vom 01.01.2005 bis 21.08.2005 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:
Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an die Schulleitung: 23.12.2004. Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die Bezirksregierung, Dezernat 49.2 : 20.01.2005. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten!
Für alle Lehrgänge, die in der Zeit vom 22.08.2005 bis 23.12.2005 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:
Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an die Schulleitung: 06.05.2005. Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die Bezirksregierung, Dezernat 49.2 : 20.05.2005. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten.
Die Meldungen erfolgen gemäß Formblatt (Muster am Ende des Programms!) auf dem Dienstweg. Schulleitung, Schulaufsicht und BfS werden um Stellungnahme gebeten. Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Bei Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Schulämter werden gebeten die Meldungen getrennt nach Lehrgängen der Bezirksregierung, Dezernat 49.2, fristgerecht vorzulegen. Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitte ich aufgrund des § 72 LPVG die Personalräte zu beteiligen.
Die Meldungen sind gemäß Formblatt (Muster am Ende des Programms!) auf dem Dienstweg mit Stellungnahme der Schulleitung und der BfS vorzulegen. Bei Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt unter Beteiligung der BfS , Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht und des Bezirkspersonalrat.
Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Bitte nur die Lehrkräfte melden, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen unter Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln den Tagungsort rechtzeitig erreichen können. Bei Veranstaltungen mit Beginn am Nachmittag muss ihnen außerdem ausreichend Zeit gewährt werden, ein Mittagessen einzunehmen.
Die Fahrtkosten werden nach Antrag auf dem Dienstweg nach dem preisgünstigsten Tarif öffentlicher Verkehrsmittel der zweiten Klasse erstattet, wenn Dienst- oder Wohnort nicht mit dem Tagungsort identisch ist.
Die Reisekostenanträge sind unter Benutzung des für die Lehrgänge entwickelten Reisekostenformulars bis spätestens in einem halben Jahr nach Beendigung des Lehrgangs an das Dezernat 49.2 (Sport) zu richten. Für Lehrgänge des 2. Halbjahres bitte ich die Reisekostenanträge möglichst umgehend zu stellen. Die Einladungsverfügung ist als Kopie mit einzureichen.
Aus zwingenden Einsparungsgründen bitte ich nachdrücklich um die Bildung von Fahrgemeinschaften (siehe Zusatz Anmeldeformular).
Auskünfte über die in den Städten und Kreisen angebotenen lokalen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durch die Schulämter bzw. durch die jeweils zuständigen Beauftragten für den Schulsport erteilt.
Zum Seitenanfang Erstellt am:
12.05.2006, F. Pradel
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