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Fortbildungslehrgänge für den Schulsport 2004

Zum Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Den Ausgangs- und Bezugspunkt für alle Maßnahmen der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Sport bilden weiterhin die Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport.

Höchste Priorität haben regionale und lokale bzw. schulische Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zu den folgenden „landesweiten Schwerpunkten der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Sport“:

Pädagogische Grundlagen des Schulsports

·        Implementation der Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport

·        Qualitätsentwicklung im Schulsport

·        Mädchen und Jungen im Schulsport

·        Leisten und Leistung im Schulsport

Beiträge des Schulsports zur Gesundheitsförderung

·        Sicherheitsförderung im Schulsport

·        Kompensatorischer Sport in der Schule

Bewegung, Spiel und Sport im Schulprogramm und im Schulleben

·        Bewegungsfreudige Schulen

·        Bewegung, Spiel und Sport in schulischen Ganztagsangeboten

Qualifikationserweiterung von Lehrerinnen und Lehrern für den Schulsport

·        Sport in der Primarstufe (Grundschule, Sonderschule, sonderpädagogische Förderung in der Grundschule)

·        Sportförderunterricht

Die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Sport findet in der Regel in lokalen bzw. schulischen Fortbildungsveranstaltungen statt. Regional-zentrale Maßnahmen der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Sport wenden sich in erster Linie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z. B. Beauftragte für den Schulsport, Fachberaterinnen/Fachberater Sport; Fachleiterinnen/Fachleiter Sport, Schulaufsichtsbeamtinnen/Schulaufsichtsbeamte mit dem Generale Sport) oder beziehen sich auf Themen, die lediglich eine geringe Anzahl von Schulen bzw. Lehrkräften betreffen.

Die Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrern im Sport müssen vornehmlich in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Eine Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer während der Unterrichtszeit darf nur angeordnet werden, wenn durch geeignete unterrichtsorganisatorische Maßnahmen der Schule sicher gestellt ist, dass für Schülerinnen und Schüler kein Unterricht ausfällt.

Die Fortbildungsveranstaltungen der Primar- und Sekundarstufe I wenden sich, sofern es nicht explizit ausgewiesen wird, auch an die Lehrerinnen und Lehrer der Sonderschulen.

Die regionalen Lehrgänge werden von Beauftragten für den Schulsport der Bezirksregierung geleitet, teilweise auch in Zusammenarbeit mit weiteren Fortbildungsträgern.

Ergänzend zu den nachstehend aufgeführten regionalen Fortbildungslehrgängen werden in den Städten und Kreisen meines Bezirks zahlreiche lokale Fortbildungsmaßnahmen durch die Beauftragten für den Schulsport angeboten. Einzelheiten hierzu sind bei den Schulämtern und den zuständigen Beauftragten für den Schulsport zu erfragen.

Ich beabsichtige im Jahr 2004 folgende regionale Fortbildungslehrgänge für den Schulsport durchzuführen, sofern mir ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen:
 
1. Inhaltsverzeichnis
Lehrgänge mit dem Schwerpunkt "Implementation der Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport"
Lehrgänge zur "Sicherheitsförderung" und "Gesundheitsförderung"
Lehrgänge zum Thema "Kompensatorischer Sport"
Lehrgänge für einen festen Teilnehmerkreis
Lehrgänge während der unterrichtsfreien Zeit
Organisatorisches
Meldeformular
Download des gesamten Lehrgangsprogramms als Word-Dokument
Links zu weiteren Anbietern von Fortbildungsveranstaltungen
 

2

Lehrgänge mit dem Schwerpunkt „Implementation der Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport“

 

2.1

Ringen und Kämpfen – Einführung in diesen Inhaltsbereich am Beispiel Judo

08.03. – 10.03.04

2.2

Turnen das vielseitige Angebot im Schulsport

09.03. – 10.03.04

2.3

Spielen in und mit Regelstrukturen am Beispiel Volleyball in der Sekundarstufe I

16.03. – 17.03.04 und 06.10.04

2.4

Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik in den Sekundarstufen

27.04. – 29.04.04

2.5

Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik in der Primar- und Orientierungsstufe

03.05. – 05.05.04

2.6

Entwickeln und Erproben von Unterrichtsvorhaben für das Torschussspiel Fußball in der Primarstufe

10.05. – 12.05.04

2.7

Entwickeln und Erproben von Unterrichtsvorhaben / -projekten für das Torschussspiel Fußball in der Sekundarstufe

02.06. - 04.06.04

2.8

Sport an Berufskollegs – Fortsetzung der Implementation Lehrplan Berufsschule und neue Lehrpläne

20.09. – 22.09.04

2.9

Entwickeln und Erproben von Unterrichtsvorhaben für das Torschussspiel Fußball in der Primarstufe

27.09. – 29.09.04

2.10

Entwickeln und Erproben von Unterrichtsvorhaben / -projekten für das Torschussspiel Fußball in der Sekundarstufe

04.10. – 06.10.04

2.11

Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele, Handball in der Sekundarstufe I

11.10. - 13.10.04

2.12

Badminton für Anfänger – Badminton unter Gesichtspunkten der neuen Lehrpläne

10.11. – 12.11.04

2.13

Ringen und Kämpfen – Aufbaukurs zu diesem Inhaltsbereich am Beispiel Judo für Fortgeschrittene

15.11. – 17.11.04

 

3

Lehrgänge zur „Sicherheitsförderung“ und Gesundheitsförderung“

 

3.1

3. Berufskolleg – Sporttag in Dortmund

05.05.04

3.2

Klettern in der Schule an Turngeräten und künstlichen Kletterwänden

02.02. – 04.02.04

3.3

Konditionsschulung – attraktiv gestalten GUVV (fällt aus)

17.03. – 18.03.04

3.4

Präventive Konzepte der Pflege – Kinästhetik-Grundkurs für Lehrkräfte an Schulen für Körperbehinderte

25.03. – 27.03.04

3.5

Bewegen im Wasser – Schwimmen Primar- und Orientierungsstufe

11.05. – 14.05.04

3.6

Wandern – neu entdeckt

14.05. – 18.05.04

3.7

Freizeitsportarten und Naturerlebnis als Grundlagen für die Planung von Schullandheimaufenthalten

02.06. – 04.06.04

3.8

Erwerb des Rettungsschwimmabzeichen der DLRG in Bronze bzw. Silber

21.09. – 24.09.04

3.9

Bewegen an Geräten – vielfältig Bewegung und Sicherheit schulen  GUVV

05.10. – 06.10.04

3.10

Konditionsschulung – attraktiv gestalten GUVV

13.10. – 14.10.04

3.11

Wahrnehmen und Entscheiden in Spielen GUVV

03.11. – 04.11.04

3.12

Berufsschulsport unter gesundheitsfördernden und bildungsgang-spezifischen Aspekten GUVV

10.11. – 11.11.04

3.13

Abenteuer, Bewegung und Entspannung GUVV

08.12. – 09.12.04

 

4

Lehrgänge zum Thema „Kompensatorischer Sport“

 

 

4.1

Geraten unsere Kinder aus dem Gleichgewicht? – GUVV (fällt aus)

25.02. – 26.02.04

4.2

Geraten unsere Kinder aus dem Gleichgewicht? – GUVV

28.09. – 29.09.04

4.3

Sportförderunterricht Aufbaulehrgang

04.10. – 08.10.04

 

Prüfung

02.11. – 04.11.04  

4.4

Einführung in das Mono- und Bi – Ski – Fahren mit körper-behinderten Schülern

11.10.04

4.5

Bewegung, Spiel und Sport an Schulen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler

17.11. - 18.11.04

 

5

Lehrgänge für einen festen Teilnehmerkreis

 

5.1

BfS als Moderatoren Sicherheitsförderung Primarstufe

10.02. – 11.02.04

5.2

BfS als Moderatoren Sicherheitsförderung Sekundarstufe

17.02. – 18.02.04

5.3

BfS – Grundschule

29.03. – 31.03.04

5.4

BfS – Sonderschule

15.06. – 16.06.04

5.5

BfS der Sek I und II und weitere interessierte Lehrkräfte – fächerübergreifendes Projekt zum „Gleiten, Fahren Rollen“ zur Vorbereitung einer Kurs- oder Klassenfahrt

23.06. – 25.06.04

 

6

Lehrgänge während der unterrichtsfreien Zeit

 

6.1

Kanu mit den Schwerpunkten Naturschutz, Sicherheitsförderung und Unfallverhütung - Aufbaukurs

27.03. – 28.03.04 und 24.04. – 25.04.04

6.2

Erwerb und Nachweis der fachlichen Voraussetzungen zur Begleitung bzw. Leitung von Schulskifahrten – Ski alpin

02.04. – 10.04.04

6.3

Erwerb und Nachweis der fachlichen Voraussetzungen zur Begleitung bzw. Leitung von Schulskifahrten – Snowboard

02.04. – 10.04.04

6.4

Neue Aspekte zur Planung und Durchführung von Schulskikursen

03.04. – 10.04.04

6.5

Klettern als Schulsport – Modul III
Sportklettern an natürlichen Felsen unter dem Aspekt des Umwelt- und Naturschutzes

03.04. – 09.04.04

6.6

Kanu mit den Schwerpunkten Sicherheitsförderung, Unfallver- hütung und Naturschutz (Grundkurs)

22.07. – 27.07.04

6.7

Vorbereitung auf einen Schullandheimaufenthalt mit dem Schwerpunkt Hochgebirgswandern

29.08. – 04.09.04

7. Organisatorisches

Allgemeines

Die für den Lehrgang ausgewählten Lehrkräfte werden von mir über das Schulamt bzw. über die Schulleitung zur Teilnahme aufgefordert. Liegen mehrere Meldungen vor als mir Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Beteiligung von Vertretern der Schulaufsicht, der Beauftragten für den Schulsport und der Personalräte getroffen. Werden die Teilnehmerplätze von den Schulämtern nicht ausgeschöpft, so werden die Ersatzteilnehmerinnen und -teilnehmer der Sek I und II ergänzend eingeladen. Die Zusendung der Einladungen auf dem Dienstweg wird in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn veranlasst. Ich weise darauf hin, dass bei Nichtberücksichtigung einer Meldung eine besondere Benachrichtigung nicht erfolgt.

Fahrtkosten und Unfallschutz werden nach den einschlägigen Bestimmungen für die entsprechenden Lehrkräfte gewährt. Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass Einladungen an andere Interessenten nur mit meiner Zustimmung weitergegeben werden dürfen.

Grundsätzlich gelten die Ausschreibungen für die Primarstufe und Sekundarstufe I auch für die Sonderschulen.

Die Lehrgänge enden in der Regel um 16.00 Uhr, wenn nicht andere Zeiten mit den Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen werden.

Bei unentschuldigtem Fehlen müssen die Unterbringungskosten zu 100 % von den fehlenden Lehrerinnen und Lehrern übernommen werden.

Meldetermine

Meldungen zu den Lehrgängen 6.2, 6.3 „Schneesport - Lehrgang“  und 6.4 „Ski alpin für Fortgeschrittene“ bis zum 15.11.2003 auf dem Dienstweg im Dezernat 49.2 meines Hauses. Meldungen zum Lehrgang 6.6 „Vorbereitung auf einen Schullandheimaufenthalt mit dem Schwerpunkt Hochgebirgswandern“ bis zum 12.01.2004 auf dem Dienstweg im Dezernat 49.2 meines Hauses.

Für alle übrigen Lehrgänge, die in der Zeit vom 01.01.2004 bis 04.09.2004 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:

  • Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an die Schulleitung: 29.11.2003.

  • Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die Bezirksregierung, Dezernat 49.2 : 11.01.2004

Für alle Lehrgänge, die in der Zeit vom 06.09.2004 bis 21.12.2004 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:

  • Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an die Schulleitung: 03.05.2004.

  • Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die Bezirksregierung, Dezernat 49.2 : 17.05.2004

Meldeverfahren Lehrkräfte an der Grund-, Haupt- und Sonderschule

Die Meldungen erfolgen gemäß Formblatt (Muster am Ende des Programms!) auf dem Dienstweg. Schulleitung, Schulaufsicht und BfS werden um Stellungnahme gebeten. Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Bei Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Schulämter werden gebeten die Meldungen getrennt nach Lehrgängen der Bezirksregierung, Dezernat 49.2, fristgerecht vorzulegen. Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitte ich aufgrund des § 72 LPVG die Personalräte zu beteiligen.

Meldeverfahren Lehrkräfte an Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegschulen und Berufskollegs

Die Meldungen sind mir gemäß Formblatt (Muster am Ende des Programms!) auf dem Dienstweg mit Stellungnahme der Schulleitung und der BfS vorzulegen. Bei Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt unter Beteiligung der Beauftragten für den Schulsport, Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht und des Bezirkspersonalrat.

Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Ich bitte nur die Lehrkräfte zu melden, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten.

Erreichbarkeit der Fortbildungsveranstaltungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen unter Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln den Tagungsort rechtzeitig erreichen können. Bei Veranstaltungen mit Beginn am Nachmittag muss ihnen außerdem ausreichend Zeit gewährt werden, ein Mittagessen einzunehmen.

Die Lehrgänge enden in der Regel gegen 16.00 Uhr.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden von mir nach Antrag auf dem Dienstweg nach dem preisgünstigsten Tarif öffentlicher Verkehrsmittel der zweiten Klasse erstattet, wenn Dienst- oder Wohnort nicht mit dem Tagungsort identisch ist.

Die Reisekostenanträge sind unter Benutzung des für die Lehrgänge entwickelten Reisekostenformulars an das Dezernat 49.2 (Sport) zu richten. Die Einladungsverfügung ist als Kopie mit einzureichen.

Fortbildungsmaßnahmen im lokalen Bereich

Auskünfte über die in den Städten und Kreisen angebotenen Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie über die Schulämter bzw. über die jeweils zuständigen Beauftragten für den Schulsport.

8. Meldeformular

Anmeldeformular regionale Fortbildung
Kann man ausdrucken oder in WORD ausfüllen.

9. Download

Lehrgangsprogramm regionale Fortbildung 2004
Das gesamte Programm als WORD-Dokument.

 

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