Fortbildungslehrgänge für den Schulsport 2003 <===
NEU 11/02
Vorbemerkung
Den Ausgangs- und Bezugspunkt für alle Maßnahmen der Fortbildung von
Lehrerinnen und Lehrern im Sport bilden die neuen
"Rahmenvorgaben" für den Schulsport auf allen Schulstufen und
in allen Schulformen sowie die neuen Lehrpläne für das Fach Sport .
Priorität haben regionale und lokale bzw. schulische
Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zu den
"landesweiten Schwerpunkten der Fortbildung von Lehrerinnen und
Lehrern im Sport":
- Implementation des Lehrplans Sport und die Bedeutung der
Rahmenvorgaben für den Schulsport
- Gesundheitsförderung,
- Sicherheitsförderung,
- Kompensatorischer Sport
Die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Sport findet in der Regel
in lokalen bzw. schulischen Fortbildungsveranstaltungen statt.
Regional-zentrale Maßnahmen der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern
im Sport wenden sich in erster Linie an Multiplikatoren oder beziehen sich
auf Themen, die lediglich eine geringe Anzahl von Schulen bzw.
Lehrkräften betreffen.
Die Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrern im Sport
müssen vornehmlich in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Eine
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer
während der Unterrichtszeit darf nur angeordnet werden, wenn durch
geeignete unterrichtsorganisatorische Maßnahmen der Schule sichergestellt
ist, dass für Schülerinnen und Schüler kein Unterricht ausfällt.
Die Fortbildungsveranstaltungen der Primar- und Sekundarstufe I wenden
sich, sofern es nicht explizit ausgewiesen wird, auch an die Lehrerinnen
und Lehrer der Sonderschulen.
Die regionalen Lehrgänge werden von Beauftragten für den Schulsport
der Bezirksregierung geleitet, teilweise auch in Zusammenarbeit mit
weiteren Fortbildungsträgern.
Ergänzend zu den nachstehend aufgeführten regionalen
Fortbildungslehrgängen werden in den Städten und Kreisen meines Bezirks
zahlreiche lokale Fortbildungsmaßnahmen durch die Beauftragten für den
Schulsport angeboten. Einzelheiten hierzu sind bei den Schulämtern und
den zuständigen Beauftragten für den Schulsport zu erfragen.
Ich beabsichtige im Jahr 2003 folgende regionale Fortbildungslehrgänge
für den Schulsport durchzuführen, sofern mir ausreichende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen:
1.
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Inhalt
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Inhaltsverzeichnis |
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Lehrgänge mit dem
Schwerpunkt "Implementation der Rahmenvorgaben und |
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Lehrpläne für den
Schulsport" |
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Lehrgänge zur
"Sicherheitsförderung" und
"Gesundheitsförderung" |
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Lehrgänge zum
Thema "Kompensatorischer Sport" |
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Lehrgänge für einen festen
Teilnehmerkreis |
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Lehrgänge während der
unterrichtsfreien Zeit |
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Organisatorisches |
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Meldeformular |
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Download des gesamten
Lehrgangsprogramms als Word-Dokument |
2.
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Lehrgänge mit dem Schwerpunkt "Implementation der
Rahmenvorgaben und Lehrpläne für den Schulsport"
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2.1
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Turnen, das vielseitige
Angebot im Schulsport Primar
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11.02.–12.02.03
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2.2
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Ringen und Kämpfen –
Einführung P – S II Wewelsburg
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10.03.–12.03.03
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2.3
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Laufen, Springen, Werfen -
Leichtathletik P - O
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05.05.–07.05.03
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2.5
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Fußball mit Regelstrukturen
Primar- - Orientierungsstufe
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12.05.–14.05.03
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o.N.
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Fußball mit Regelstrukturen
Sek I / II
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19.05.–21.05.03
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2.6
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Laufen, Springen, Werfen -
Leichtathletik Sek I / II
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19.05.–21.05.03
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2.7
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Berufskollegs Implementation
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17.09.–19.09.03
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2.8
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Fußball mit Regelstrukturen
Sek I / II
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29.09.–01.10.03
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2.9
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Gestalten, Tanzen, Darstellen
– Gymn./Tanz
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29.09.–01.10.03
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2.10
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Judo – Inhaltsbereich 9,
Einführung, Herne
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01.10.2003
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2.12
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Ringen und Kämpfen –
Aufbaulg. P – S
II Wewelsburg
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24.11.–26.11.03
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2.13
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Judo – Inhaltsbereich 9,
Einführung und Fortf., Witten
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05.11.03
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2.14
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Badminton als komplexe
Spielhandlung, Aufbaulg.. Mülheim
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12.11.–14.11.03
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2.15
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Judo – Inhaltsbereich 9,
mit Vorerfahrung, Witten
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19.11.03
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3.
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Lehrgänge zur "Sicherheitsförderung" und
"Gesundheitsförderung"
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3.1
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Konditionsschulung –
attraktiv gestalten Sek I / II GUVV
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18.03.–19.03.03
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3.2
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Bewegen im Wasser –
Schwimmen P - O
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13.05.–16.05.03
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3.3
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Freizeitsportarten und
Naturerlebnis, Sorpesee
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26.05.–28.05.03
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3.4
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Wandern – neu entdeckt,
Niedersfeld
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13.06.–17.06.03
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3.5
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Wanderrudern Sorpesee / Lahn
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16.06.–20.06.03
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3.6
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Safer Skating in der Schule
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16.06.–18.06.03
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3.7
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Gleiten, Fahren, Rollen P –
Sek I GUVV
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24.09.–25.09.03
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3.8
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Bewegen an Geräten Sek I /
II GUVV
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01.10.–02.10.03
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3.9
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Lehrschein der DLRG
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07.10.–10.10.03
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3.10
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Handball in und mit
Regelstrukturen in der Sek I
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13.10.–15.10.03
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3.11
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Berufskollegsport unter
gesundheitsfördernden und bildungsgangspezifischen Aspekten GUVV
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14.10.–15.10.03
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3.12
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Wahrnehmen und Entscheiden,
Sek I, GUVV
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05.11.–06.11.03
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3.13
|
Konditionsschulung –
attraktiv gestalten Sek I / II GUVV
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19.11.–20.11.03
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3.14
|
Abenteuer, Bewegung und
Entspannung P – Sek I GUVV
Achtung: Datum korrigiert
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10.12.–11.12.03
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3.15
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26.11.–27.11.03
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4.
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Lehrgänge zum Thema "Kompensatorischer Sport"
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4.1
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Koordinationsschulung
Primarstufe, GUVV
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05.03.–06.03.03
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4.2
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Sportförderunterricht
Einführung, P – Sek II
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02.06.–06.06.03
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4.3
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Sportfreizeit mit kb.
Schülern
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16.06.–18.06.03
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4.4
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Sport an Schulen für Lb.,
Sb., E.
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06.10.–08.10.03
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4.5
|
Koordinationsschulung
Primarstufe, GUVV
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08.10.–09.10.03
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4.6
|
Sportförderunterricht
Aufbaulehrgang, P – Sek II
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13.10.–17.10.03
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4.7
|
Sport an Schulen für Gb.,
GUVV
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12.11.–13.11.03
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4.8
|
Aktuelle Aspekte
Sportförderunterricht
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26.11.03
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5.
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Lehrgänge für einen festen Teilnehmerkreis
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5.1
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Sprecher
der lokalen SFU - Teams
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12.02.2003
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5.2
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Moderatoren
„Sicherheitsförderung“ Primarstufe, GUVV
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02.04.–03.04.03
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5.3
|
Moderatoren
„Sicherheitsförderung“ Sek I / II, GUVV
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07.05.–08.05.03
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5.4
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Jahrestagung
Regionale Schulaufsicht
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24.11.–25.11.03
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5.5
|
Jahrestagung
der BfS
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03.12.–04.12.03
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6.
|
Lehrgänge während der unterrichtsfreien Zeit
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6.1
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Schneesport – Lehrgang zur
Zertifizierung, Kaltenbach/ Zillertal
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11.04.–19.04.03
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6.2
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Snowboard – Anfängerkurs,
Kaltenbach / Zillertal
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11.04.–19.04.03
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6.3
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Ski alpin – Galtür für
Fortgeschrittene
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12.04.–19.04.03
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o. N:
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Klettern als Schulsport -
Modul III: Sportklettern an natürlichen Felsen unter dem Aspekt des
Umwelt- und Naturschutzes
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12.04. - 18.04.03
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6.4
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Kanu mit den Schwerpunkten
Sicherheitsförderung, Unfallverhütung und Naturschutz Grundkurs,
Möhnesee
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08.09.–13.09.03
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6.5a
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Bergwandern im Hochgebirge,
Garmisch
Vorbesprechung: 23.06.2003 in der Gesamtschule Soest
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07.09.–13.09.03
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6.5b
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Bergwandern im Hochgebirge,
Garmisch
Vorbesprechung: 05.05.03, 16.00 Uhr Oberwerries
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03.09.–06.09.03
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7. Organisatorisches
Allgemeines
Die für den Lehrgang ausgewählten Lehrkräfte werden von mir über
das Schulamt bzw. über die Schulleitung zur Teilnahme aufgefordert.
Liegen mehrere Meldungen vor, als mir Plätze zur Verfügung stehen, wird
eine Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Beteiligung von
Vertretern der Schulaufsicht, der BfS und der
Personalräte getroffen. Werden die Teilnehmerplätze von den Schulämtern
nicht ausgeschöpft, so werden die Ersatzteilnehmerinnen und -teilnehmer
der Sek I und II ergänzend eingeladen. Die Zusendung der Einladungen auf
dem Dienstweg wird in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn
veranlasst. Ich weise darauf hin, dass bei Nichtberücksichtigung einer
Meldung eine besondere Benachrichtigung nicht erfolgt.
Fahrtkosten und Unfallschutz werden nach den einschlägigen
Bestimmungen für die entsprechenden Lehrkräfte gewährt. Aus gegebener
Veranlassung weise ich darauf hin, dass Einladungen an andere
Interessenten nur mit meiner Zustimmung weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich gelten die Ausschreibungen für die Primarstufe und
Sekundarstufe I auch für die Sonderschulen.
Die Lehrgänge enden in der Regel um 16.00 Uhr, wenn nicht andere
Zeiten mit den Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen
werden.
Bei unentschuldigtem Fehlen müssen die Unterbringungskosten zu 100 %
von den fehlenden Lehrerinnen und Lehrern übernommen werden.
2.1 Meldetermine
Meldungen zu den Lehrgängen 6.1 / 6.2 "Schneesport -
Lehrgang" und 6.3 "Ski alpin für Fortgeschrittene" bis zum
29.11.2002 auf dem Dienstweg im Dezernat 49.2 meines Hauses. Meldungen zum
Lehrgang 6.5 "Vorbereitung auf einen Schullandheimaufenthalt mit dem
Schwerpunkt Hochgebirgswandern" bis zum 11.01.2003 auf dem Dienstweg
im Dezernat 49.2 meines Hauses.
Für alle übrigen Lehrgänge, die in der Zeit vom 01.01.2003 bis
14.09.2003 durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:
Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an
die Schulleitung: 29.11.2002. Meldungen der Schulämter bzw. der
Schulleitungen an die Bezirksregierung, Dezernat 49.2,: 11.01.2003
Für alle Lehrgänge, die in der Zeit vom 15.09.2003 bis 21.12.2003
durchgeführt werden, sind folgende Meldetermine vorgesehen:
Meldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an das Schulamt bzw. an
die Schulleitung: 03.05.2003.
Meldungen der Schulämter bzw. der Schulleitungen an die
Bezirksregierung, Dezernat 49.2: 17.05.2003
2.2 Meldeverfahren Lehrkräfte an der Grund-, Haupt- und Sonderschule
Die Meldungen erfolgen gemäß Formblatt (Muster am Ende des
Programms!) auf dem Dienstweg. Schulleitung, Schulaufsicht und Beauftragte
für den Schulsport werden um Stellungnahme gebeten. Meldungen ohne
Einhalten des Dienstweges finden keine Berücksichtigung. Bei
Mehrfachmeldungen bitte Prioritäten angeben! Die Schulämter werden
gebeten, die Meldungen getrennt nach Lehrgängen der Bezirksregierung,
Dezernat 49.2, fristgerecht vorzulegen. Bei der Auswahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bitte ich, aufgrund des § 72 LPVG die
Personalräte zu beteiligen.
Lehrkräfte an Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegschulen und
Berufskollegs:
Die Meldungen sind mir gemäß Formblatt (Muster am Ende des
Programms!) auf dem Dienstweg mit Stellungnahme der Schulleitung und der
Beauftragten für den Schulsport vorzulegen. Bei Mehrfachmeldungen bitte
Prioritäten angeben! Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern
erfolgt unter Beteiligung der BfS ,
Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht und des
Bezirkspersonalrat.
Meldungen ohne Einhalten des Dienstweges finden keine
Berücksichtigung. Ich bitte nur die Lehrkräfte zu melden, die die
Voraussetzungen erfüllen. Die Meldetermine sind unbedingt einzuhalten.
3. Erreichbarkeit der Fortbildungsveranstaltungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen unter Nutzung von
öffentlichen Verkehrsmitteln den Tagungsort rechtzeitig erreichen
können. Bei Veranstaltungen mit Beginn am Nachmittag muss ihnen außerdem
ausreichend Zeit gewährt werden, ein Mittagessen einzunehmen.
Die Lehrgänge enden in der Regel gegen 16.00 Uhr.
4. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden von mir nach Antrag auf dem Dienstweg nach dem
preisgünstigsten Tarif öffentlicher Verkehrsmittel der zweiten Klasse
erstattet, wenn Dienst- oder Wohnort nicht mit dem Tagungsort identisch
sind.
Die Reisekostenanträge sind unter Benutzung des für die Lehrgänge
entwickelten Reisekostenformulars an das Dezernat 49.2 (Sport) zu richten.
Die Einladungsverfügung ist als Kopie mit einzureichen.
5. Fortbildungsmaßnahmen im lokalen Bereich
Auskünfte über die in den Städten und Kreisen angebotenen
Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie über die Schulämter bzw. über die
jeweils zuständigen Beauftragten für den Schulsport.
8. Meldeformular
9. Download
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